Bei privat Versicherten oder beihilfeberechtigten übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Behandlung von Psychotherapien nach
den Psychotherapie-Richtlinien. Die Abrechnung erfolgt jedoch zunächst über sie privat und wird ihnen dann im vereinbarten Umfang von ihrer Krankenkasse
zurückerstattet. Zur Beantragung der Psychotherapie
bei der Krankenkasse wird ihre Zustimmung und Unterschrift benötigt.
Des Weiteren ist es möglich, ohne Einbezug der Krankenkasse, als Selbstzahler die kosten Der Behandlung zu übernehmen. Auch hier erfolgt eine private
Abrechnung.